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Channel: Kommentare zu: Neonazi-„Todeshändler“ von Kameraden im Stich gelassen
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Von: Helmut Gröner

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Nun sind wir wohl in Deutschland bereits so weit, dass linksradikale Chaoten und Gewalttäter entscheiden, wessen Infrastrukturen Andersdenkender im Bezirk erlaubt sind. Behördlich genehmigte Gewerbebetriebe mittels Belagerung zur Schliessung zu zwingen, dürfte einen Eingriff in einen laufenden Gewerbetrieb darstellen und somit strafbar sein. Wo bleibt hier die Staatsanwalschaft?


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